Mindestens einmal pro Jahr muss bei Gabelstaplern eine UVV-Prüfung nach den Vorschriften für Flurförderzeuge (BGV D27) durchgeführt werden.
Nach dieser UVV sind die Betreiber für die Sicherheit ihrer Gabelstapler persönlich verantwortlich.
Gäbler Stapler arbeitet darum auch bei der UVV-Prüfung so qualitätsbewusst wie auf allen anderen Gebieten: von der Überprüfung der Gabeln bis hin zur Längenmessung der Lastketten, alle Details werden mit speziellen Prüfvorrichtungen genauestens überprüft und im Prüfbuch festgehalten.